Die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht spielt in der 3. und 4. Pflichtstation oftmals nur am Rande eine Rolle. Sie wird in der Juristenausbildung und auch im öffentlich-rechtlichen Examensklausurenkurs nur wenig thematisiert. Folglich besteht eine große Unsicherheit, wie mit dieser Pflichtklausur umzugehen ist. Diese Unsicherheit wird vor allem deshalb geschürt, weil es auf dem Markt kaum Literatur gibt, die exakt auf die niedersächsischen Examensanforderungen zugeschnitten ist. Mit Hilfe dieses Kapitels sollen Aufbau und Inhalt einer durchschnittlichen anwaltlichen Klausur im öffentlichen Recht vermittelt und eingeübt werden. Dabei unterscheidet sich die anwaltliche Sichtweise, die in der Klausur anzuwenden ist, nicht wesentlich von der eines öffentlich-rechtlichen Kurzvortrags. Lediglich die Art der Darstellung ist eine andere. Durch dieses Kapitel werden bereits die Grundlagen für den Aktenvortrag im Staats- und Verwaltungsrecht vermittelt. Daher bereitet die VA-Klausur auch auf den öffentlich-rechtlichen Aktenvortag im Staats- und Verwaltungsrecht vor, während umgekehrt der Kurzvortrag zugleich auf die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht vorbereitet. So können Synergieeffekte für die Examensvorbereitung gebildet und genutzt werden. Ein Handout mit möglichen anwaltlichen Anträgen für die gängigen VwGO-Verfahren kann unter https://www.skript-maczynski.net/downloads abgerufen werden. Als weitere Ergänzung stehen zum Einüben und vertieften Lernen Band 2 der dieses Skript ergänzenden Fallskripte und damit vier typische Anwaltsklausuren auf Examensniveau zur Verfügung.