Im Gegensatz zur Anwaltsklausur im öffentlichen Recht wird im Rahmen der Ausbildung vor allem in den Arbeitsgemeinschaften der dritten Pflicht- aber auch in der Wahlstation der anwaltliche Kurzvortrag im Staats- und Verwaltungsrecht vertieft behandelt. In der Examensprüfung geht der Aktenvortrag mit 12% in die Gesamtnote ein, sodass mit einem guten Aktenvortrag rein rechnerisch zwei schwache Klausuren, die einen Anteil von jeweils 7,5% an der Endnote haben, ausgeglichen werden können. Dabei unterscheidet sich die anwaltliche Sichtweise, die im Vortrag anzuwenden ist, nicht wesentlich von der einer Anwaltsklausur im öffentlichen Recht. Lediglich die Art der Darstellung ist eine andere. Durch dieses Kapitel werden die bereits durch das vorherige Kapitel geschaffenen Grundlagen für anwaltliches Arbeiten im Verwaltungsrecht kurzvortragsspezifisch aufgearbeitet. Neben Aufbau und Inhalt eines Aktenvortrags und der Methodik seiner Fallbearbeitung sollen auch rhetorische Fähigkeiten durch Aufzeigen von Formulierungsbeispielen vermittelt werden. Als weitere Ergänzung stehen zum Einüben und vertieften Lernen Band 3 der dieses Skript ergänzenden Fallskripte und damit fünf typische Kurzvorträge auf Examensniveau zur Verfügung. Ein Handout mit möglichen anwaltlichen Anträgen für die gängigen Verfahren kann unter https://www.skript-maczynski.net/downloads abgerufen werden.