Durch dieses Kapitel sollen die absoluten Basics der öffentlich-rechtlichen Struktur des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts repetiert werden. Das Beherrschen dieser Grundlagen ist für eine erfolgreiche öffentlich-rechtliche Prüfungsleistung des zweiten juristischen Staatsexamens das unabdingbare Handwerkszeug. Im ständigen Einüben und Wiederholen dieser Grundlagen muss der absolute Lernschwerpunkt gesetzt werden und nicht, wie oftmals vermittelt wird, im materiellen öffentlichen Recht. Wird die verwaltungsrechtliche Struktur sicher beherrscht, so verbleibt in der Prüfung ausreichend Zeit, sich mit den eigentlichen Problemen des Falles, die in einem für den Bearbeiter zumeist unbekannten Rechtsgebiet liegen, auseinanderzusetzen. Dieses Kapitel bildet daher die absolute Grundlage für alle folgenden Lerneinheiten und damit für alle Prüfungsleistungen im öffentlichen Recht des zweiten Staatsexamens. Zur Ergänzung wird weitergehende Literatur empfohlen, welche die Basics des öffentlichen Rechts vollständig strukturiert aufarbeitet. Unter https://www.skript-maczynski.net/downloads stehen ein ergänzendes Handout mit den Prüfungsschemas der gängigen VwGO-Verfahren zum Einüben als Download zur Verfügung.