Durch dieses Kapitel wird der behördliche Entwurf am Beispiel eines Bescheides mit seinen Haupt- und Nebenentscheidungen grundsätzlich entwickelt. Da es sich bei den Behördenklausuren des Staatsexamens um „Arbeitsplatzsimulationen“ handelt, muss der Entwurf so aussehen, als könnte er am Ende der Klausur mit Hilfe einer behördlichen Umlaufmappe seiner verwaltungspraktischen Umsetzung zugeführt werden. Dieses Kapitel baut auf die bereits durch das Studium vermittelten und durch das erste Kapitel dieses Skripts repetierten Grundkenntnisse auf und führt diese der praktischen Arbeit in einer Behörde zu. Neben Sicherheit in der Anwendung dieser Grundlagen setzt eine erfolgreiche Behördenklausur im zweiten Staatsexamen aufgrund ihres Charakters als Arbeitsplatzsimulation Sicherheit in der Anwendung der behördlichen Entscheidungs- und Verfügungstechnik voraus. Neben Grundkenntnissen in Aufbau und Arbeitsweise von Behörden ist das Beherrschen der Formalien und Entscheidungstechniken der Verwaltung absolutes Handwerkszeug und damit für eine gute Prüfungsleistung unabdingbare Voraussetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass Vieles selbstverständlich auch alternativ dargestellt werden kann. Gleichwohl wird durch dieses Kapitel ein Weg aufgezeigt, wie ein Entwurf am Beispiel eines Erstbescheides so erarbeitet werden kann, wie es der durchschnittliche niedersächsische Prüfer verlangen dürfte. Mit diesem Abschnitt werden zugleich die Grundlagen für alle weiteren öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellungen aus behördlicher und anwaltlicher Sicht geschaffen, die allesamt im Kern darauf abzielen, zu überprüfen, ob eine Behörde nach den in diesem Kapitel dargelegten Grundlagen rechtmäßig gehandelt hat.