Trotz der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist dieses Rechtsbehelfsverfahren in hoch examensrelevanten Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau-, Schul- oder auch Beamtenrecht noch immer existent und daher regelmäßig Gegenstand von Behördenklausuren im zweiten juristischen Staatsexamen in Niedersachsen. Auch sind Aufgabenstellungen denkbar, die ein Widerspruchsverfahren in den Rechtsgebieten simulieren, für die es nicht mehr vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, sich mit den Grundzügen dieses Rechtsbehelfsverfahrens auseinanderzusetzen. Dieses Kapitel baut auf das zweite Kapitel dieses Skripts auf und entwickelt den behördlichen Entwurf so weiter, wie es der durchschnittliche Prüfer eines Widerspruchsverfahrens erwarten dürfte.