Die Fälle

zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung in Niedersachsen


Zur Vorbereitung auf die öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellungen des Assessorexamens aus behördlicher (VR/WVR) bzw. anwaltlicher Sicht (VA/Aktenvortrag) sind kaum Übungsmaterialien erhältlich, die exakt auf die niedersächsischen Examensanforderungen zugeschnitten sind.

 

Mit den drei das Hauptskript (Das Skript für die zweite juristische Staatsprüfung in Niedersachsen – Grundlagen und Methodik der Fallbearbeitung) begleitenden Fallsammlungen soll versucht werden, auch diese Lücke etwas zu schließen.

 

Die Aufgaben dieser Skripte üben die behördliche bzw. anwaltliche Arbeitsweise im öffentlichen Recht auf Basis der im Staatsexamen durch die Klausuren bzw. Aktenvorträge abgeforderten behördlichen und anwaltlichen „Arbeitsplatzsimulationen“ auf Examensniveau ein. Damit bauen die Fälle auf die durch das Hauptskript geschaffenen Grundlagen des behördlichen und anwaltlichen Arbeitens im Verwaltungsrecht auf und vertiefen diese.

 

Die Methodik der Fallbearbeitung von Klausur und Kurzvortrag, der jeweilige Aufbau und die in der Klausur geforderte schriftliche bzw. im Aktenvortrag abgeprüfte mündliche Umsetzung der Ergebnisse werden, z. T. durch Formulierungsbeispiele, trainiert. Neben Zeitmanagement sowie dem Vermögen, mit „unbekannten“ öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicher umgehen zu können, sind dieses unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfungsleistung im öffentlichen Recht.

 

Unabhängig hiervon bereiten die Kurzvorträge nicht nur auf den Aktenvortrag selbst, sondern zusätzlich auch auf die anwaltliche Pflichtklausur im öffentlichen Recht (VA) vor, die sich von der grundsätzlichen Aufgabenstellung her betrachtet kaum von einem Kurzvortrag unterscheidet. Thematisch behandelt die Sammlung des 3. Fallskripts Vorträge des Wahlfachs Staats- und Verwaltungsrecht. Öffentlich-rechtliche Nebengebiete wie Europa-, Sozial- oder Finanzrecht werden nicht abgedeckt.

 

Jeder Aufgabe folgt ein ausführlicher Lösungsvorschlag, der nicht als „Musterlösung“ oder als absolut zu verstehen ist. Auch wird im Examen für eine überdurchschnittliche Leistung nicht erwartet, dass die Fallprobleme in der dargestellten Tiefe behandelt werden. Dieses ist wegen fehlender Fachkommentare naturgemäß nicht möglich. Daher gibt es weder „die richtige“ noch „die falsche“ Lösung. Verlangt wird allerdings, dass die Fallprobleme aufgespürt werden. Dies kann nur dann gelingen, wenn die öffentlich-rechtliche Struktur sicher beherrscht und konsequent angewendet wird. Die Probleme sind mit tragfähigen juristischen und lebensnahen Argumenten, die sich auch aus den Sachverhalten ergeben können, abzuarbeiten. Die „Kommentarfunktion“ des öffentlich-rechtlichen Sachverhalts ist sich zu verdeutlichen. Es ist ein behörlichen bzw. anwaltliches Ergebnis zu erzielen, das von der Methodik und von den Argumenten her überzeugt. Auf die vollständige Ausformulierung der Lösungen wurde bewusst verzichtet, da es keinen zwingend zu befolgenden Stil gibt, zumal die jeweilige Individualität gewährleistet bleiben muss.

 

Ich bin aufgrund meiner über zehnjährigen Prüfungserfahrung davon überzeugt, dass die in den Falllösungen aufgezeigte behördliche und anwaltliche Vorgehensweise eine solche ist, die der durchschnittliche niedersächsische Prüfer im Assessorexamen akzeptieren dürfte.