In den Klausuren und Kurzvorträgen wird nicht, wie weit verbreitet angenommen und vermittelt wird, Spezialwissen des öffentlichen Rechts abgeprüft, sondern vielmehr Grundlagenwissen, das in eine fremde Rechtsmaterie eingebettet ist. Daher setzt sich dieses Skript schwerpunktmäßig mit dem in der Prüfung abgeforderten Handwerkszeug auseinander. Im Assessorexamen soll bewiesen werden, dass die öffentlich-rechtliche Struktur und die Entscheidungstechniken von Verwaltung und Rechtsanwalt auf eine zumeist unbekannte öffentlich-rechtliche Rechtsmaterie angewendet werden können. Damit dies gelingt, ist es nach meiner Überzeugung unerlässlich, sich im Rahmen der Examensvorbereitung schwerpunktmäßig mit dem Basiswissen des öffentlichen Rechts und mit den Formalien von behördlichem und anwaltlichem Arbeiten auseinanderzusetzen und gerade nicht mit den Details des allgemeinen bzw. besonderen Verwaltungsrechts. Dies gilt bereits deshalb, weil es in Ermangelung von öffentlich-rechtlichen Fachkommentaren in der Staatsprüfung weder „die richtige“ noch „die falsche“ Lösung geben kann. Verlangt wird vielmehr „nur“ ein Ergebnis, das wegen der konsequenten Anwendung der öffentlich-rechtlichen Struktur juristisch und von den behördlichen und anwaltlichen Formalien her überzeugt.Dies ist lernbar und hierzu dient dieses Skript. Nach einer kurzen Wiederholung der absoluten Basics der öffentlich-rechtlichen Struktur sollen durch die nachstehenden Kapitel Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Behörden- und Anwaltsklausuren sowie die anwaltlichen Kurzvorträge im niedersächsischen Staatsexamen gelöst werden können. Etwaige kapitelübergreifende Wiederholungen sind zur Optimierung des Lernerfolgs bewusst platziert. Vieles kann selbstverständlich auch anders angegangen oder dargestellt werden. Allerdings bin ich aufgrund meiner nahezu zehnjährigen Prüfungserfahrung der Überzeugung, dass in diesem Skript das Handwerkszeug für die Prüfungsaufgaben so aufgearbeitet wurde, wie es der durchschnittliche Prüfer verlangen dürfte. Der Lernerfolg kann mit Hilfe von drei ergänzenden Fallskripten mit Fallübungen auf Examensniveau aus Sicht von Behörde (vier VR-Klausuren) und Anwalt (vier VA-Klausuren bzw. fünf Kurzvorträge) abgerundet werden